Wer?
Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Mitgliedsorganisationen.Voraussetzungen der Zuwendung
- Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Durchführung und der Auswertung der Maßnahme. Ebenfalls muss die durchgehende Beteiligung von jungen Menschen am Projekt bzw. der Aktivität nachgewiesen werden
- Maßnahmen, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreishaushaltes oder durch die örtliche Gemeinde gefördert werden
- die laufende Gruppen- und Verbandsarbeit sowie Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und Ausschüssen
Umfang und Höhe der Zuwendung
- Gefördert werden können bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten, jedoch maximal 750.- € je Projekt. Die Fördermittel für die Projektarbeit sind auf 5.000.- € pro Haushaltsjahr begrenzt.
Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)