Projektförderung

Wer?

Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Mitgliedsorganisationen.

Voraussetzungen der Zuwendung

  • Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Durchführung und der Auswertung der Maßnahme. Ebenfalls muss die durchgehende Beteiligung von jungen Menschen am Projekt bzw. der Aktivität nachgewiesen werden
Nicht gefördert werden:
  • Maßnahmen, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreishaushaltes oder durch die örtliche Gemeinde gefördert werden
  • die laufende Gruppen- und Verbandsarbeit sowie Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und Ausschüssen

Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Gefördert werden können bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten, jedoch maximal 750.- € je Projekt. Die Fördermittel für die Projektarbeit sind auf 5.000.- € pro Haushaltsjahr begrenzt.
    Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)

Um unsere Webseite optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung